PPWR: Der Binnenmarkt ist jetzt komplizierter als der Rest der Welt
Deutsche Händler stellen den EU-Versand ein — in die Schweiz liefern sie weiter. Das ist keine Randnotiz.
Seit heute, dem 12. August gilt in der EU eine Verordnung, die kaum jemand kennt. Sie heisst PPWR, regelt Verpackungsabfall — und sorgt gerade dafür, dass deutsche Händler aufhören, nach Frankreich zu liefern.
In die Schweiz liefern sie weiter. Ohne Probleme.
Das ist keine Randnotiz. Das ist die ganze Geschichte.
Was in der EU passiert ist
Die Verordnung gilt sofort. Keine Übergangsfrist, keine Bagatellgrenze, alle 27 Mitgliedstaaten gleichzeitig. Schon das erste Paket über eine Binnengrenze löst die Pflichten aus.
Für jede Verpackungsart braucht es eine EU-Konformitätserklärung. In jedem Zielland eine separate Registrierung. Und wer dort keine Niederlassung hat, braucht zusätzlich einen Bevollmächtigten vor Ort — gegen Bezahlung.
Der Händlerbund rechnet mit mehreren hundert Euro pro Land und Jahr, Dienstleister wie EcoComply verlangen rund 1'000 Euro. Frankreich ist über sein System CITEO das teuerste Land der EU, Schweden mit 220 Euro Grundgebühr das günstigste. Wer in fünf Länder liefert, zahlt mehrere tausend Euro jährlich — „oft für nur wenige Dutzend Pakete".
Dazu Bussgelder von 10'000 bis 200'000 Euro in Deutschland, bis zu 600'000 in Spanien. Und wer über Amazon oder eBay verkauft, fliegt raus, wenn keine Registrierungsnummer hinterlegt ist.
Vier Händler haben bereits aufgegeben: Movieside, Uncut.TV, CMV Laservision, STC-Mediapool. Movieside schrieb dazu: „Die Fixkosten für Registrierungen und ausländische Agenturen fressen den Gewinn aus dem EU-Geschäft nicht nur auf."
Der Satz, über den man stolpern sollte
Dieselben Firmen liefern weiter in die USA, die Schweiz, nach Grossbritannien und Norwegen.
Lies das nochmal. Ein deutscher Händler verschickt ein Paket nach Zürich einfacher als nach Lyon. Der Export in einen Drittstaat ist unkomplizierter geworden als der Handel im eigenen Binnenmarkt — jenem Binnenmarkt, dessen ganzer Zweck darin besteht, Handel zu vereinfachen.
Man muss kein EU-Gegner sein, um das bemerkenswert zu finden.
Bevor wir uns zurücklehnen
Der Reflex liegt nahe: schön, dass wir nicht dabei sind. Nur greift er zu kurz.
Denn die Pflicht trifft, wer keine Niederlassung im Zielland hat. Das gilt für einen deutschen Händler in Frankreich — und erst recht für einen Schweizer Anbieter, der nach Deutschland liefert. Wer aus Zürich oder Basel EU-Kunden beliefert, sitzt in derselben Falle, nur ohne jede Stimme in Brüssel. Ein deutscher Kleinunternehmer kann sich wenigstens beim Händlerbund beschweren.
Warum niemand die Notbremse zieht
Die EU-Kommission sah das Problem und schlug vor, die Bevollmächtigtenpflicht bis 2035 auszusetzen — Vorschlag COM(2025) 982. Der Rat lehnte ab. Grosse Mehrheit dagegen, unter anderem auf Druck der Recyclingwirtschaft.
Warum die sich wehrt, lässt sich beziffern: Die Kommission schätzt den Markt für Bevollmächtigten-Dienstleistungen auf ein bis zwei Milliarden Euro jährlich.
Das ist der Moment, in dem aus Bürokratie ein Geschäftsmodell wird. Jemand verdient an jeder Registrierung, die du machen musst — und dieser Jemand sitzt näher am Gesetzgeber als du.
Händlerbund-CEO Tim Arlt sagt es zurückhaltender: „Was den Binnenmarkt stärken sollte, sorgt in der Praxis dafür, dass sich kleine Händler aus dem EU-Ausland zurückziehen."
Das EU-Parlament prüft nun, die Pflicht auf Betriebe unter 50 Beschäftigten zu beschränken. Erste Lesung: Oktober 2026 — zwei Monate nach dem Stichtag. Wer bis dahin aufgegeben hat, kommt nicht zurück.
Was man mitnehmen sollte
Verpackungsmüll ist ein echtes Problem, und Herstellerverantwortung ist keine schlechte Idee. Darum geht es nicht.
Es geht darum, dass eine Regel, die für alle gleich klingt, nicht für alle gleich wirkt. Ein Konzern hat eine Compliance-Abteilung; für ihn sind 27 Register eine Budgetzeile. Für einen Betrieb mit drei Angestellten sind sie das Ende des Auslandsgeschäfts.
Aus Schweizer Sicht ist das mehr als eine Meldung über die Nachbarn. Es ist eine Vorschau. Jedes Mal, wenn eine EU-Regel bei uns zur Diskussion steht, lohnt dieselbe Frage: Wer kann sie sich leisten — und wer verschwindet dabei still vom Markt?
Quellen
- IHK Halle-Dessau – PPWR: Neue Pflichten für Unternehmen ab August 2026
- ad-hoc-news.de – PPWR ab August: Bevollmächtigtenpflicht treibt kleine Händler aus EU-Versand (30. Juli 2026)
- ad-hoc-news.de – PPWR ab 12. August: Erste Labels stellen EU-Versand komplett ein (August 2026)
- Logistik-Heute – Händlerbund warnt vor Auswirkungen der PPWR
- e-commerce-magazin.de – EU-Verpackungsverordnung treibt Händler in die Kostenfalle
- Händlerbund – Die neue Verpackungsverordnung (PPWR)
- it-recht-kanzlei.de – EU-Rückzieher: Geplanter Verzicht auf Bevollmächtigte für Verpackungen und Batterien
- Händlerbund Online News – Kurz vor dem PPWR-Start: EU stoppt Erleichterungen beim EU-Bevollmächtigten
- take-e-way.de – Verpackungsverordnung: 10.000 bis zu 200.000 Euro Bußgeld
- Lovat Compliance – PPWR Requirements 2026: EU Directive Packaging Law, EPR Registration and Full Compliance Guide
- EcoComply – EU Packaging EPR Fees 2026: Who Pays, Where, and How Much
- Movieside – Presseerklärung PPWR: Stop des Versandes in das EU-Ausland
- Händlerbund Online News – PPWR: Händlerbund sieht Risiken